Bewilligung von zusätzlichen INR Teststreifen
Seit mehr als 30 Jahren muss ich nach zwei Operationen am Herzen (Aortentubus mit Aortenklappe und Mitralklappe) das Medikament Marcoumar einnehmen. Wegen meiner künstlichen Mitralklappe gibt es auch keine Alternative, da kein anderes Medikament bei einer solchen zur „Blutverdünnung“ zugelassen ist. Die Wirkung desselben muss mittels INR-Test – früher Thrombo-Test – kontrolliert werden, sonst kann es bei falschen Werten zu lebensgefährlichen Situationen kommen.
Bis vor wenigen Jahren, war das kein Problem, da mein Wert sehr stabil war. So war auch die ausschließliche Möglichkeit ihn mittels Blutabnahme von der Vene oder vom Finger im Labor bestimmen zu lassen kein allzu großer Aufwand. Vor einigen Jahren verlor bei mir der INR-Wert allerdings seine absolute Stabilität und ich ging dazu über einmal pro Woche – mittlerweile mittels Selbsttest – zuhause zu messen.
Die Krankenkasse stellt einem dazu gegen einen einmaligen Selbstbehalt von gut € 60 ein Testgerät (CoaguChek) und jährlich 48 Teststreifen zur Verfügung. Für eine wöchentliche Messung ist das – auch wenn man ab und zu ins Labor zur Messung geht – recht knapp bemessen. Es kommt nämlich immer wieder einmal vor, dass die Messung nicht funktioniert und ein Teststreifen verworfen werden muss. „Da warens nur noch 47, 46, 45 …“ und man muss damit öfters das Labor oder den Hausarzt zur externen Messung aufsuchen.
Im Jänner 2020 sprang der INR-Wert, der bei mir zwischen 3,0 und 3,5 liegen soll, plötzlich innerhalb von zwei Tagen auf 4,6 und löste eine Gehirnblutung aus. Dreieinhalb Monate Krankenhaus mit weiteren Gehirnblutungen, zwei Schlaganfällen aufgrund von zu geringer Antikoagulation (also dem gegenteiligen Problem), Operationen und vielen anderen Problemen später wurde ich nach Hause entlassen. Ich denke, es versteht sich von selbst, dass ich seither sehr vorsichtig und darauf bedacht bin, im vorgeschriebenen INR-Bereich zu bleiben. Deshalb ging ich zur Internistin, die mir eine größere Menge an Teststreifen verordnete, um zweimal in der Woche meinen INR-Wert zuhause bestimmen zu können. Diese wurde mir allerdings trotz ausreichender Begründung der Internistin vom Chefarzt der Österreichischen Gesundheitskasse verwehrt. Bei einem Plaudertreffen der Marfan Initiative Österreich kam ich darauf zur Sprache. Es stellte sich heraus, dass einer Marfan-Patientin mit ähnlichen Problemen der Mehrbedarf sehr wohl bewilligt wurde.
Die Obfrau Margit Aschenbrenner nahm das zum Anlass, die Ombudsstelle der Österreichischen Gesundheitskasse zu kontaktieren. Nach einer Zettelwirtschaft und etlichen Mails, verlangte der entsprechende Fachbereich der Ombudsstelle die „Übermittlung eines Befundes und einer genauen Begründung von einer Gerinnungsambulanz“. In der Gerinnungsambulanz des AKH erhielt ich eine solche ein weiteres Mal und sendete die gleich per Mail an die Ombudsstelle. Bereits fünf Stunden später erhielt ich die Bewilligung für eine Verdopplung der Teststreifen. Vier Tage später nahm ich diese vom Postler an meiner Haustüre entgegen.